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     Unser Innungsgebiet                 

     Unsere Aufgaben

     Unsere Leistungen - 

       Bargeld für Mitgliedsbetriebe 

     Mitgliedschaft

 

  

Das Innungsgebiet liegt im Westen des Freistaates Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben und grenzt an Baden-Württemberg. 

Es umfasst die Landkreise Günzburg und Neu-Ulm mit den Städten Burgau, Günzburg, Ichenhausen, Illertissen,  Krumbach, Leipheim, Neu-Ulm, Senden, Thannhausen, Vöhringen und Weißenhorn.

Freistaat Bayern Regierungsbezirk Schwaben

Landkreis Günzburg

Landkreis Günzburg

Stadt Burgau

Stadt Ichenhausen

Stadt Krumbach

Stadt Leipheim

Thannhausen
Landkreis Neu-Ulm Landkreis Neu-Ulm Stadt Illertissen Neu-Ulm Stadt Senden Stadt Vöhringen Stadt Weißenhorn


In diesem Gebiet leben 280.000 Einwohner auf 1.278 qkm.

Durch ICE-Anschlussstellen in den Nachbarstädten Ulm und Augsburg sowie die durchlaufenden Autobahnen A 7 Würzburg-Kempten und A 8 Stuttgart-München sind optimale Verkehrswege vorhanden.

  

  

Mitgliedsbetriebe:

 

93

 

89 Elektrotechnik
22 Informationselektronik
4 Elektromaschinenbau

 

 


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Das tun wir für unsere Mitglieder

  

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts hat die Elektro-Innung Neu/Ulm /  Günzburg folgende Aufgaben kraft Gesetzes und kraft Satzung zu erfüllen :

  • den Gemeingeist und die Berufsehre zu pflegen,

  • ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen anzustreben

  • entsprechend den Vorschriften der Handwerkskammer die Lehrlingsausbildung zu regeln und zu überwachen sowie für die berufliche Ausbildung der Lehrlinge sorgen  und ihre charakterliche Entwicklung zu fördern

  • die Zwischen- und Gesellenprüfungen abzunehmen und hierfür Zwischen- und Gesellenprüfungsausschüsse zu errichten

  • das handwerkliche Können der Meister und Gesellen zu fördern; zu diesem Zweck kann sie insbesondere Fachschulen errichten und unterstützen und Lehrgänge veranstalten

  • bei der Verwaltung der Berufsschulen gemäß den bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen mitzuwirken

  • das Genossenschaftswesen im Handwerk fördern

  • über Angelegenheiten der in ihr vertretenen Handwerke den Behörden Gutachten und Auskünfte zu erstatten;

  • die sonstigen handwerklichen Organisationen und Einrichtungen in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen;

  • die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen bzw. zu fördern

  • zwecks Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Betriebe ihrer Mitglieder Einrichtungen zur Verbesserung der Arbeitsweise und der Betriebsführung schaffen und fördern

  • bei der Vergabe öffentlicher Lieferungen und Leistungen die Vergabestellen beraten

  • das handwerkliche Pressewesen unterstützen

  • zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Innungsmitgliedern und ihren Lehrlingen einen Ausschuss bilden

  • Tarifverträge abschließen, soweit und solange solche Verträge nicht durch den Landesinnungsverband für den Bereich der Handwerksinnung geschlossen sind

  • für ihre Mitglieder und deren Angehörige Unterstützungskassen für Fälle der Krankheit, des Todes, der Arbeitsunfähigkeit oder sonstiger Bedürfnisse errichten

  • bei Streitigkeiten zwischen den Innungsmitglieder und ihren Auftraggebern auf Antrag vermitteln


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Unsere Leistungen -  Bargeld für Mitgliedsbetriebe:

      kostenlose Beratung

  • in fachlichen Fragen

  • in betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten

  • in versicherungstechnischen Fragen
  • in Rechtsfragen z. B. im Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Vergaberecht
  • in Ausbildungsangelegenheiten
  • in Fragen des Qualitätsmanagements
  • Weiterbildung durch z.T. kostenlose Kurse, Schulungen und Workshops
  • Wettbewerbsvorteile durch Gemeinschaftswerbung und gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit
  • Stellung  von Werbemittel
  • Arbeitshilfen wie Prüfprotokolle, Musterpreisverzeichnisse
  • Tarifsammlung mit Gesetzestexten
  • Muster-Vertragsunterlagen für Personalbüro
  • Durchführung von Gesellen- und Zwischenprüfung
  • Kooperation und Abstimmung mit den Berufsschulen und den überbetrieblichen Ausbildungsstätten
  • Musterverträge z.B. Wartungsverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Vorzugspreise bei Seminaren, der Kalkulationshilfe oder beim "de"

 

  • Nutzung des geschützten Verbandszeichens                

    

  • Nutzung des geschützten Zeichens Fachbetrieb für Gebäudetechnik
  • exklusive Verwendung der E-CHECK-Plakette
  • Preisvorteile durch Rahmenabkommen z.B. KFZ-Versicherung Forderungsausfallversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Bürgschaftshinterlegung, KFZ-Kauf, Mobilfunk, Telefonnutzung, 
  • Unterrichtung über gesetzliche, technische und andere Neuerungen durch Rundschreibendienst
  • Internet Suchmaschine und Erstellung von Homepages
  • Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung
  • Schlichtung bei Streitigkeiten mit Kunden
  • Inkasso von Forderungen
  • Unterstützungskasse, einer Selbsthilfeeinrichtung des Elektrohandwerks auf Umlagenbasis, 
  • die im Todesfall eine rasche und unbürokratische Ersthilfe für die Hinterbliebene sicherstellt.
  • Vertretung bei der Handwerkskammer, Wirtschaft und Politik
  • Mitarbeit bei Tarifverhandlungen, Im Normenwesen und bei der Gesetzgebung

Ich möchte mehr über die Innung für Elektro- und Informationstechnik

 Neu-Ulm / Günzburg erfahren.

Bitte senden Sie mir Ihre Informationsbroschüre zu.

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Mitgliedschaft 

Unser Innung ist Mitglied des Vereins "Wasserkraft Wiesmühle" in Memmingen und möchte damit zur umweltfreundlichen Energieerzeugung beitragen.

 


 

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